Mein Angebot an Sie

  • Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie). Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Dieses Gesetz gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser.

    Seinerzeit habe ich mich einer bundesweit tätigen Sachverständigenorganisation angeschlossen und vor dieser meine praktische und theoretische Prüfung zum VAwS-Sachverständigen abgelegt. Seit Juli 2021 bin ich durch die Sachverständigenorganisation Perakus Technische Sachverständigen-Organisation e.V. (www.perakus.de) als Sachverständiger nach AwSV bestellt. Die Bestellung erstreckt sich übrigens über alle Prüffelder. Somit darf ich auch Ihnen anbieten, Ihre Anlage bezüglich des Gewässerschutzes über die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen zu überprüfen.

  • Das Bundes-Immissionsschutzgesetz dient dem Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur-und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

    Daraus leitet sich die Grundpflicht für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen ab, die Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Benachteiligungen und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BImSchG).

    Als Sachverständiger nach § 29b BImSchG (zugelassen u.a. für die Anlagenarten Biogas, Biogasaufbereitung sowie Bioabfall nach Anhang 1 der 4. BImSchV) darf ich Ihnen somit anbieten, auch Ihre Anlage bezüglich der Anforderungen aus der Genehmigung, dem Brand- und Explosionsschutz, der funktionalen und gastechnischen Sicherheit sowie der Einhaltung der organisatorischen Regelungen aus Arbeits- und Betriebsanweisungen zu überprüfen. Den Nachweis meiner Zulassung finden Sie auf www.resymesa.de

  • Überwachungsbedürftige Anlagen dürfen nur dann neu oder wieder in Betrieb genommen werden, wenn durch eine Prüfung festgestellt wird, ob die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen, wie beispielsweise eine EG-Konformitätserklärung, vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist und ob die Anlage einschließlich der Anlagenteile entsprechend dieser Verordnung errichtet ist und sich auch unter Berücksichtigung der Aufstellbedingungen in einem sicheren Zustand befindet (§ 15 Abs. 1 BetrSichV).

    Die Prüfungen darf eine Person durchführen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (§ 2 Abs. 6 BetrSichV). Konkretisiert werden diese Anforderungen in der TRBS 1203. Ich erfülle alle diese Anforderungen und darf Ihnen somit anbieten, auch Ihre Anlage bezüglich des Explosionsschutzes neu und wiederkehrend gemäß § 15 und § 16 BetrSichV zu überprüfen. Darüber hinaus kann ich Ihnen auch gerne behilflich bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sein.

  • Die Dokumentation von Biogasanlagen hat sich in den letzten Jahren, auch durch zusätzliche neue Erkenntnisquellen wie die TRAS 120, zu einem Wust an Papier entwickelt, dessen man aus Betreibersicht kaum noch Herr werden kann. Ich habe einen Leitfaden im Rahmen eines Technischen Managementsystems entwickelt, der Ihnen eine strukturierte Übersicht über die wesentliche sicherheitsrelevante Dokumentation ermöglicht.

    Gerne unterstütze ich Sie dabei, in Ihrem System ein technisches Managementsystem zu implementieren und Ihnen die erforderliche Anlagendokumentation (u.a. Alarm- und Notfallplan, Explosionsschutzdokument, Störfallkonzept, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen) zu erstellen, so dass Sie zukünftig auch bei behördlichen Nachfragen problemlos darauf zurückgreifen können und für zukünftige Anlagenprüfungen gut vorbereitet sind.